Warnung

Achtung Warnung vor Haustürgeschäften !

Bereits vor Jahrzehnten hat man im Haustürgeschäft angefangen Daten über bestimmte Bürger und deren Verhältnisse zu sammeln diese Datenbanken werden immer weiter und detaillierter vervollständigt. Da finden sich Informationen z. B. über Geburtsdatum, Vermögensverhältnisse, mit was und unter welchen Bedingungen kann man den Menschen beeinflussen, lebt er allein, sind deren Kinder mit auf dem Grundstück ansässig usw. Diese Daten werden bei jeder neuen „Geschäftidee“ wieder verwendet. Vor einigen Jahren waren es Bedachungen und Fassadenrenovierungen und der gleichen.

Wenn sich eine solche Idee totgelaufen hat, wird eine neue erfunden und die Daten helfen die schon einmal betrogenen noch einmal abzuziehen. In Polizeikreisen geht man davon aus das viele der von der neuen Geschäftsidee „Dichtheitsprüfung“ betrogenen bereits schon vorher Opfer dieser skrupellosen Geschäftemacher gewesen waren. Mit dieser neuen Geschäftidee beschäftigen sich im großen Stil derzeit 3 Firmen mit der Auftragsbeschaffung.

Aus deren Kreisen ist zu vernehmen, dass derzeit das „Drückerpotenzial“ auf mindestens 160 Mitarbeiter aufgestockt werden soll. Diese Zahl ist beängstigend. Wie wir aus gut unterrichteten Kreisen wissen, wurde allein über ein Einmannbüro in der Stadt Moers ein Schaden binnen Jahresfrist von 750.000 € „erwirtschaftet“.

Die Masche, der erste Kontakt

Der Trick ist eigentlich simpel und einfach. Man ruft zumeist ältere Grundstücksbesitzer an und bezieht sich auf bestimmte Gesetze und/oder Normen, welche ja tatsächlich auch existieren, erweckt den Anschein einer offiziellen Behörde die bestimmte Gegebenheiten in Abwasseranlagen prüfen muss, schon ist ein Termin mit einem Mitarbeiter vereinbart.

Und an dieser Stelle beginnt der Kreislauf aus dem vor allem ältere Menschen nicht mehr ausbrechen können und es ein leichtes Spiel für die Auftragsbeschaffer wird, immer neue Nachfolgeaufträge zu generieren. Der Mitarbeiter überzeugt den Kunden von einer Vorabuntersuchung mittels Kamera, kostet ja nicht viel nur 49 €. Mit diesem scheinbaren Schnäppchen für eine Kamerauntersuchung ist die Tür für alles weitere offen. Wir als Fachleute wissen was wir in einem nicht gereinigten Rohr sehen.

Nichts. Aber genau das soll ja auch vor des Kunden Auge, zum Zweck der Argumentation geschehen. Mit der Aussage das ganze Rohr sei total verdreckt und den „Beweisbildern auf dem Monitor“ kann sich der Kunde dem nächsten Auftrag fast nicht entziehen.

Aushebeln des Widerrufsrechts

Offenbar soll dieses Schnäppchen auch noch einem weiteren wichtigen Grund dienen: Bei Haustürgeschäften hat der Verbraucher ein mindestens zweiwöchiges Widerrufsrecht. Dieses besteht aber gemäß § 312 BGB nicht, wenn der Verbraucher zum Vertragsabschluss durch mündliche Verhandlungen zwar im Bereich seiner Privatwohnung gebracht worden ist, die Verhandlungen aber auf vorherige Bestellung des Verbrauchers hin geführt worden sind.

Dies ist, worauf im Zweifel gesetzt wird, scheinbar der Fall. Der Kunde soll daher offenbar davon ausgehen, er habe keine Chance mehr, aus dem Vertrag herauszukommen. Tatsächlich muss dieses aber keinesfalls so sein, da die Rechtsprechung bei Gestaltungen, die der Umgehung des Verbraucherschutzes dienen, vielfach bereits zu Gunsten des Verbrauchers entschieden hat.

So führen insbesondere sog. provozierte Bestellungen des Unternehmers nach der Rechtsprechung keineswegs zwangsläufig dazu, dass das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist.
Kosten der Reinigung und Inspektion

Hierauf folgt dann der Auftrag zur Reinigung und Inspektion, meist werden dann zwischen 1.700,00 € und 1.900,00 € fällig. Wie sich zeigt spielt hierbei die Leitungslänge eine untergeordnete Rolle. Wir haben Rechnungen vorliegen wo diese Beträge für 10 Meter bis 40 Meter verlangt werden.
Das Reparaturangebot

Das Reparaturangebot welches dann erstellt wird, ist der vorerst letzte Schritt dem Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen. Hierbei kommen utopische Summen in Verbindung mit nicht geeigneten Verfahren zusammen, wie sonst kann man sich erklären, dass für ein 36,6 Meter langes Rohr eine Sanierung mittels Partliner (nur zur Reparatur von partiellen Schäden) 21.300 € fällig werden.

Wenn man von einem durchaus ortsüblichen Preis von 300,00 € für das Setzen eines Kurzliners (50 cm) ausgeht, müssten in dem vorliegenden Fall ca. 71 Kurzliner verbaut worden sein. Selbst wenn dem so wäre, ist dann so ein Flickenteppich „Stand der Technik“? Dieses Beispiel ist nicht erfunden.

Was sollte ich als Kunde beherzigen

Es gibt in Deutschland schätzungsweise 4.000 Firmen die im Bereich Rohr- und Kanalreinigung tätig sind. Relativ sicher gehen Sie, wenn Sie von einem ortsansässigem Unternehmen Angebote einholen. Sein Sie bei Branchenbucheinträgen wachsam. Hinterfragen Sie den Firmensitz.

Erkundigen Sie sich immer bei Ihrem örtlich zuständigen Abwasserentsorger oder der Gemeinde. Und so können Sie mit wenig Aufwand die Spreu vom Weizen trennen. Außerdem ist keine Eile geboten, diese wird nur suggeriert

Aufruf:

Um gegen diese Art der Geschäftemacherei vorgehen zu können muss der VDRK e. V. möglichst viele dieser Vorgänge sammeln und analysieren. Wenn Ihnen die Beschreibung der Vorgehensweise bekannt vorkommt und Sie Zweifel haben, dann schicken Sie uns Ihre kompletten Unterlagen in Kopie.

Eine kurze Erläuterung wie es zu einer Geschäftsbeziehung kam und wie der Erstkontakt auf Sie gewirkt hat, machten diese Leute den Eindruck sie kämen von einer offiziellen Stelle oder haben diese sich auf bestimmte Gesetze berufen etc. wäre sehr hilfreich.

Die von Ihnen eingesandten Daten werden in jedem Fall vertraulich behandelt, bitte teilen Sie uns mit ob Sie mit der Weitergabe der Unterlagen an die Staatsanwaltschaft einverstanden sind.

Anschrift:
VDRK e. V.
z.Hd. Herrn Ralph Sluke
Ludwig-Erhard-Straße 8
34313 Kassel
Telefon: 0561-2075670
Telefax: 0561-20756729
E-Mail: info@vdrk.de