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Dokumentation, Prüfprotokolle

Für die Dokumentation der Dichtheitsprüfungen sind folgende Nachweise bzw. Mindestanforderungen erforderlich:

Ø EDV-Druckmessprotokoll bei Luftprüfungen,

Ø Druckprotokoll, z.B. bei Wasserdruckprüfungen an Grundstücksentwässerungsanlagen,

Ø Planunterlage oder Aufmass der geprüften Haltung, des Leitungsabschnittes o. ä.,

Ø Dokumentation und Aufschreibungen der entsprechenden Norm, der Prüfmethode, der Haltungsbezeichnung, des Rohrdurchmessers, der Haltungslänge etc..

Die Unterlagen der Dichtheitsprüfungen müssen für einen „Außenstehenden“ bzw. für den AG nachvollziehbar sein.

Dieses sind Qualitätsnachweise und zeigen einem Fachmann, wie die ausführende Firma arbeitet!