Dichtheitsprüfkriterien bei neuen Leitungen und Schächten
Bei neuen Leitungen und Schächten haben die Prüfkriterien der nachfolgend aufgeführten Regelwerk Gültigkeit:
- DIN EN 1610
- Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen -,
- ATV-DVWK Arbeitsblatt A 139
- Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen -,
- DIN EN 12889
- Grabenlose Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen -.
Die Prüfkriterien der genannten Regelwerke sind für Abwasserleitungen identisch.
6.2.1 Prüfung mit Wasser (Verfahren „W“)
Auszug aus der DIN EN 1610:
Das Prüfobjekt darf bei der Wasserdruckprüfung keine direkte Verbindung zu einer unter Überdruck stehenden Leitung bzw. Pumpe besitzen. Die zu prüfende Leitung ist so mit Wasser zu füllen, dass die eingeschlossene Luft an dem am Hochpunkt der Haltung installierten Absperrelement entweichen kann und somit eine Gefährdung bzw. Fehlmessung durch komprimierte Lufteinschlüsse vermieden wird.
Mit dem Beginn des Füllens des Prüfraumes sind für die Dauer der Prüfung Arbeiten in anschließenden Haltungen bzw. Schächten unzulässig.
Die Vorbereitungszeit sollte eine Stunde nicht unterschreiten. Während dieser Zeit ist die Prüfstrecke vollständig mit Wasser gefüllt zu halten.
Der Prüfdruck wird bezogen auf Geländeniveau. Er beträgt maximal 50 kPa und mind. 10 kPa über dem Rohrscheitel am höchstgelegenen Punkt des Prüfobjektes. Die Prüfung wird haltungsweise, einschließlich Schacht, empfohlen
Kriterien der Prüfung mit Wasser:
Prüfdruck: bezogen auf Geländeniveau,
max. 50 kPa und mind. 10 kPa über Rohrscheitel am höchstgelegenen Punkt des Prüfobjektes,
Wasserzugabe: 0,15 l/m2 für Rohrleitungen,
0,20 l/m2 für Rohrleitungen, einschl. Schächte,
0,40 l/m2 für Schächte u. Inspektionsöffnungen,
Prüfzeit: 30 (± 1) Minuten,
Vorbereitungszeit: mind. 1,0 Stunde.
Beispiel „Wasserdruckprüfung bei neuen Grundleitungen und Schächten“
6.2.2 Prüfung mit Luft (Verfahren „L“)
Auszug aus der DIN EN 1610:
Die Prüfzeiten für Rohrleitungen ohne Schächte und Inspektionsöffnungen ist unter Berücksichtigung von Rohrdurchmessern und Prüfverfahren (LA; LB; LC; LD) aus Tabelle 3 – DIN EN 1610 zu entnehmen. Das Prüfverfahren sollte durch den Auftraggeber bestimmt werden. Geeignete luftdichte Verschlüsse sind zu verwenden, um Messfehler infolge der Prüfapparatur auszuschließen. Besondere Vorsicht ist aus Sicherheitsgründen während der Prüfung an großen DN erforderlich.
Die Prüfung von Schächten und Inspektionsöffnungen mit Luft ist in der Praxis schwierig durchzuführen.