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Dichtheitsprüfkriterien bei bestehenden
Leitungen und Schächten

Als Regelwerk wird von den Kommunen entweder die

DIN 1986 Teil 30 -Instandhaltung-
aus Februar 2003

oder das

ATV-DVWK Merkblatt M 143 Teil 6,
-Dichtheitsprüfungen bestehender, erdüberschütteter Abwasserleitungen und -kanäle und Schächte mit Wasser, Luftüber- und Unterdruck-
aus Juni 1998

vorgegeben.

Die Prüfkriterien beider Regelwerke sind für Abwasserleitungen identisch.

Im Merkblatt M 143 Teil 6, Titel 5 – Durchführung der Dichtheitsprüfung, ist Folgendes zum Bestehen der Prüfung festgelegt (wörtliche Wiedergabe):

Die Dichtheitsprüfung kann alternativ mit Wasser oder Luft durchgeführt werden.
Da die Prüfung mit Luft deutlich schneller durchzuführen ist, sollte diese vorzugsweise eingesetzt werden.

Bestehen Zweifel an dem Ergebnis der Luftprüfung, so ist eine Wasserdruckprüfung durchzuführen, deren Ergebnis dann maßgeblich ist.

In welchen Fällen wird mittels Wasser bzw. Luft geprüft?

Die Wasserdruckprüfung wird überwiegend in den Leitungen unter der Bodenplatte durchgeführt, da z.B. beim Vorhandensein von Sinkkästen, Duschen oder fehlenden
Rev. Öffnungen eine Prüfung mittels Luft nicht oder nur unter sehr erschwerten Bedingungen durchgeführt werden kann.

Eine Luftdruckprüfung wird bei Leitungen bevorzugt, die keine Zuläufe haben und wo eine lange Strecke geprüft wird.