StartseiteSanierungReinigungDichtheitsprüfungOrtungInspektionRückstauschutzNützlichesVideos/Bilder

Dichtheitsprüfung:

Fragen vor der Durchführung

Anforderung Personal

Bei bestehenden Leitungen

Neue Leitungen - Neue Schächte

Dokumentation Dichtheitsprüfung

Kriterien

Gesetzeslage

Allgemein:

Startseite

Aktuelles

Preisliste

Referenzen

Rattenschutz

Übersicht

Impressum

Links

Dichtheitsprüfungen mit Luft sind in Anlehnung an § 36 (1) der UVV „Allgemeine Vorschriften“ als gefährliche Arbeit einzustufen.

Es gelten folgende Mindestanforderungen:

Die Dichtheitsprüfung darf nicht von einer einzelnen Person durchgeführt werden.Es sind geeignete Personen zu beauftragen, denen die mit der Prüfung verbundenen Gefahren bekannt sind.Es ist ein Aufsichtsführender zu bestellen.
Die Arbeiten müssen von fachlich geeigneten Aufsichtsführenden geleitet werden, die während der Arbeiten im Bereich der Arbeitsstelle ständig anwesend / erreichbar sind.

Das zur Dichtheitsprüfung verantwortlich eingesetzte Personal sollte bau-, betriebs- u. materialtechnisches Fachwissen über Abwasserleitungen und -kanäle und eine mind. einjährige Praxis besitzen.

Ein Sachkundenachweis ist zu erbringen.